Auf administrativer Ebene gibt es keine einheitliche Regelung für das gesamte Land, daher müssen wir uns nach dem richten, was von jeder autonomen Gemeinschaft oder Stadt geregelt wird. So gibt es Handlungen, die je nach Standort sanktioniert oder nicht sanktioniert werden können.
Darüber hinaus verfügen die Stadträte über kommunale Verordnungen, die den Besitz von Tieren regeln. Dadurch können auch Mindeststandards für das Wohlbefinden von Tieren festgelegt werden, die sich in einer bestimmten Gemeinde oder Stadt befinden.
Auf strafrechtlicher Ebene gibt es eine landesweite Regelung, einen einzigen Strafgesetzbuch, das für das gesamte Land gilt. Es regelt Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung von nicht wilden Tieren.
Je nach Fall und Dringlichkeit der Maßnahme müssen wir uns an strafrechtliche oder administrative Instanzen wenden.